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   LAG Köln, 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01   

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LAG Köln, 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01 (https://dejure.org/2002,2877)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01 (https://dejure.org/2002,2877)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01 (https://dejure.org/2002,2877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Inkenntnissetzung des anderen durch den Vollmachtgeber nach § 174 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Anwendbarkeit bei organschaftlicher Vertretung; Aushang über Bevollmächtigung für Kündigungen am Schwarzen Brett; Wechselseitige Bevollmächtigung durch ...

  • Judicialis

    BGB § 174

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174
    Wechselseitige Bevollmächtigung durch zwei GmbH-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 95
  • NZA-RR 2003, 194
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01
    Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitgebers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrecht erhalten bleiben (ständige Rechtsprechung des BAG - vgl. z.B. 13.03.1991 - BB 1991, 1567).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01
    Das gilt auch für die Geschäftsführer der GmbH, auch wenn dieses im GmbH-Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist (BAG 18.12.1980 AP Nr. 4 zu § 174 BGB).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (vgl. hierzu die Zusammenfassung in BAG 30.05.1996 AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Es reicht grundsätzlich aber allein der allgemeine Hinweis auf einen -zeitlich befristeten - Aushang am Schwarzen Brett hierfür nicht aus (vgl. dazu LAG Köln 3. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA-RR 2003, 194).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

    Auch für den Fall, dass eine organschaftliche Gesamtvertretungsmacht im Wege der Ermächtigung eines einzelnen Organmitgliedes durch die zusammen mit ihm gesamtvertretungsbefugten Organmitglieder zu einer organschaftlichen Alleinvertretungsmacht erweitert wird, ist die analoge Anwendung des § 174 BGB anerkannt (BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 - AP BGB § 174 Nr. 4 = EzA BGB § 174 Nr. 4; LAG Köln 4. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA-RR 2003, 194 = RZK I 2 b Nr. 43).

    Bei der Vornahme eines einseitigen Rechtsgeschäfts durch einen ermächtigten Gesamtvertreter bestehe für den Adressaten das gleiche Gewissheitsinteresse wie im Fall der Stellvertretung (BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 - AP BGB § 174 Nr. 4 = EzA BGB § 174 Nr. 4; LAG Köln 3. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA-RR 2003, 194 = RZK I 2 b Nr. 43).

  • LAG Berlin, 28.06.2006 - 15 Sa 632/06

    Vollmacht, Kündigungsbefugnis, Zurückweisung, Schwarzes Brett,

    Ein Aushang über die Bevollmächtigung für Kündigungen am Schwarzen Brett ist nicht ohne weiteres ausreichend für das in Kenntnis setzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB (LAG Köln vom 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA RR 2003, 194; BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 1547).

    Ein Schwarzes Brett ist jedoch kein geeignetes Instrument, um derartige Mitteilungen zu verbreiten (LAG Köln vom 21.11.2002 - 4 Sa 1285/01 - JURIS; LAG Köln vom 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA RR 2003, 194; BAG vom 3.7.2003 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 1547 zu III 2 der Gründe).

  • LAG Hessen, 18.01.2005 - 15 Sa 496/04

    Kündigung durch einen Bevollmächtigten

    Zu den Anforderungen an die Vollmachtsbekanntgabe (§ 174 Satz 2 BGB) am Schwarzen Brett ( Anschluss an BAG Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02; LAG Köln Urteil vom 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01, NZA-RR 2003, 194).

    d.A., mit weiterem Hinweis auf das Urteil des LAG Köln vom 03. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA-RR 2003, 194).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09

    Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung

    Diese Bewertung ist vergleichbar der Bewertung, dass ein Aushang am Schwarzen Brett über die Bevollmächtigung oder die Kündigungsbefugnis für sich allein als nicht ausreichend für das Inkenntnissetzen der Mitarbeiter angesehen wird (so BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 unter III 2 c; LAG Berlin vom 28.06.2006 - 15 Sa 632/06; LAG Köln vom 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01 unter I 3).

    Ein Dritter kann die Vertretungsmacht des Vertreters aber ebenso wenig bekanntgeben wie ein Hinweis des Vertreters auf seine Vertreterstellung den Anforderungen des § 174 S. 2 BGB genügt (zu letzterem BAG vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 unter B I 2 a bb: LAG Köln vom 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01 unter I 2 a, Palandt/ Ellenberger , BGB, 69. Aufl., § 174 BGB Rn. 7).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 8 Sa 265/08

    Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 174 S 1 BGB

    Ein Aushang an einem Schwarzen Brett allein reicht hierfür nicht aus (BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 1547; LAG Köln v. 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA-RR 2003, 194 ff; LAG Berlin v. 28.06.2006 - 15 Sa 632/06 - NZA-RR 2007, 15 ff).

    Es kann daher keineswegs als allgemein üblich angesehen werden, an Schwarzen Brettern Vollmachtsurkunden oder ähnliches auszuhängen bzw. die Arbeitnehmer auf diesem Wege über Tatsachen zu informieren, die unmittelbar für Einwirkungen auf deren Vertragsverhältnis bedeutsam sind (vgl. LAG Köln v. 03.05.2002 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 8 Sa 273/08

    Kündigungserklärungsfrist - Unwirksamkeit einer Kündigung gemäß § 174 S 1 BGB

    Ein Aushang an einem Schwarzen Brett allein reicht hierfür nicht aus (BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 1547; LAG Köln v. 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA-RR 2003, 194 ff; LAG Berlin v. 28.06.2006 - 15 Sa 632/06 - NZA-RR 2007, 15 ff).

    Es kann daher keineswegs als allgemein üblich angesehen werden, an Schwarzen Brettern Vollmachtsurkunden oder ähnliches auszuhängen bzw. die Arbeitnehmer auf diesem Wege über Tatsachen zu informieren, die unmittelbar für Einwirkungen auf deren Vertragsverhältnis bedeutsam sind (vgl. LAG Köln v. 03.05.2002 a.a.O.).

  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2020 - 14 Ca 5677/19

    Unterlassungsklage Kötter gegen ver.di

    Das Verb "lügen" wird umgangssprachlich jedoch auch ohne den Bedeutungsinhalt, absichtlich Unwahres zu sagen, gebraucht, um zu bezeichnen, dass etwas objektiv Unwahres gesagt wird (vgl. Wahrig, Deutsches Wörterbuch, 6. Aufl., "das ist gelogen" umgangssprachlich für "das ist nicht wahr"; LAG Köln, Urteil v. 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01).
  • LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung eines Vorgesetzten - Schwerbehinderung -

    Selbst wenn man mit dem Landesarbeitsgericht Köln (03. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01) davon ausgeht, dass das Verb "lügen" umgangssprachlich auch ohne den Bedeutungsinhalt, absichtlich Unwahres zu sagen, gebraucht werde, um zu bezeichnen, dass etwas objektiv Unwahres gesagt wird, folgt hieraus, dass der Kläger seinem Vorgesetzten vorgehalten hat, immer objektiv Unwahres zu sagen.
  • LAG Niedersachsen, 25.06.2010 - 10 Sa 46/10

    Außerordentliche Kündigung bei fehlender Vollmachtsvorlage; Unsubstantiierte

    Es kann nicht als allgemein üblich angesehen werden, an "Schwarzen Brettern" Vollmachtsurkunden und Ähnliches auszuhängen und die Arbeitnehmer ausschließlich auf diesem Wege über die Vertretung des Arbeitgebers zu informieren (so auch LAG Köln 3.5.2002 - 4 Sa 1285/01 - MDR 2003, 95 = RzK I 2b Nr. 43).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zurückweisung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2008 - 14 Sa 582/08

    Dringendes betriebliches Erfordernis bei betriebsbedingter Kündigung -

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